Presseinformation

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Stellungnahme zum Erneuerbaren Gase Gesetz

Im Rahmen des Begutachtungsprozesses  haben das Institut für Industrielle Ökologie gemeinsam mit der BioBASE nachfolgende Stellungnahme unseres abgegeben:

 

  • Die im EAG festgelegte neue Servicestelle für erneuerbare Gase wird begrüßt, sofern sie die Umsetzung des EGG tatsächlich vereinfacht bzw. beschleunigt.
  • Vom Umfang her sollten im Begriff „erneuerbare Gase“ jedenfalls „Biomethan auf Basis von Biogas, Deponiegas, Klärgas, Holzgas und Pyrolysegas von Biomasse, Wasserstoff mittels Strom aus erneuerbaren Energiequellen, synthetisches Gas auf Basis erneuerbarer Energieträger“ enthalten sein.
  • Es sollten für den Rahmen dieses Gesetzes primär Reststoffe für die Gasherstellung verwendet werden. Darunter fallen Reststoffe der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, Abfälle der Lebensmittelverarbeitung und des Konsums, Exkremente der Tierhaltung, Zwischenfrüchte und nicht für den menschlichen Verzehr geeignete Nutzpflanzen, sofern diese Stoffe nicht für die Bodenverbesserung benötigt werden.
  • Neben der energetischen Nutzung des Biogases sollte auch der stofflichen Nutzung des Gärrestes verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, der (z.B. als Dünger) für den Bodenaufbau verwendet werden kann und einen Beitrag zur regionalen Kreislaufwirtschaft darstellt, was auch dem Image des Biogases förderlich ist.
  • Die Verringerung der ungenutzten CO2-Freisetzung bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger bzw. bei der Kompostierung von Frischmaterial im Zuge des mikrobiellen Abbaus wäre ein weiteres Argument für die Forcierung von Biogas mit Nutzung des Gärrests.
  • Das durchaus ambitionierte Ziel von 7,5 TWh Biomethaneinsatz erfordert eine große Zahl von Neuerrichtungen und Anlagenerweiterungen, da eine großflächige Umstellung von verstromenden Anlagen aufgrund deren geringer Größe unrealistisch bzw. unwirtschaftlich scheint. Eine Forcierung von größeren Anlagen mit – 2 – Aufreinigung und Netzeinspeisung würde die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen deutlich erhöhen (economy of scale) und damit auch bessere Voraussetzungen für den ergänzenden Einsatz neuer innovativer Technologien wie der Methanisierung bieten. Zu berücksichtigen bleibt dabei allerdings das verfügbare Rohstoffaufkommen, das es jeweils zu prüfen gilt.
  • Für die rasche Umsetzung wäre für die Genehmigung von Neuerrichtungen und Anlagenerweiterungen eine zügige Verfahrensabwicklung notwendig. Auch die Abgrenzung in der Zuständigkeit der Behörden (z.B. Was fällt unter die Gewerbeordnung, was fällt unter das AWG?) sollte verbessert werden.
  • Die dem EGG zugrunde liegenden Zielwerte scheinen vorwiegend aus einer Quelle zu stammen, es sollten diesbezüglich aber breitere Informationen über die kurz- bis mittelfristig realisierbaren Biomethanpotenziale und deren Verortung in Österreich zugrunde gelegt werden, um die tatsächlich nutzbaren Potenziale zu erkennen. Bei theoretischen Potenzialen fehlen wesentliche Aspekte wie Konkurrenznutzungen, logistischer Aufwand oder Wirtschaftlichkeit, sie können damit deutlich überhöhte Potenziale vortäuschen.
  • Wesentlich für die zeitgerechte Umsetzung von Neubau und Erweiterungsprojekten wäre jedenfalls ausreichende Planungssicherheit. Es mangelt nicht an der Bereitschaft zu handeln, aber um überlegte Investments tätigen zu können, braucht es Klarheit über die wirtschaftlichen Perspektiven.
  • Aufgrund erwarteter Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Ziele und der begrenzten Rohstoff- und Anlagenpotenziale in Österreich sollten auch Importe an Rohstoffen und auch an Biomethan für die Quote berücksichtigt werden können.
  • Die Berücksichtigung von Biogas im Zertifikathandel könnte eine wesentliche Motivation für die Umsetzung von Biomethanprojekten werden!
  • Im Sinne der Einhaltung der EU-Klimaziele wird angeregt, rasch unterstützende Rahmenbedingungen für neue Technologien wie CO2-Abscheidung (CCU) und CO2- Speicherung (CCS) herzustellen und Pilotprojekte zur Einlagerung bzw. der weiteren Nutzung von CO2 zu forcieren.
  • Weitere Punkte, auf die Stakeholder hingewiesen haben, betrifft die Notwendigkeit von Strategien zur Netzeinspeisung (z.B. betreffend Clusterbildungen, rechtlicher Rahmen am Einspeisepunkt, strategisches Vorgehen beim Infrastrukturausbau) und die Berücksichtigung von wesentlichen Aspekten der Substratnutzung (z.B. Flexibilität bei Änderungen beim Input in die Anlage, Schwankungen im Output).
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